Was ist ein Kurzgutachten?

Kurzgutachten in Neuss, Kaarst und Meerbusch

Das Kurzgutachten (Umfang ca. 40 DIN A4 Seiten) nennen wir auch gutachterliche Stellungnahme oder Kurzbewertung. Der Unterschied zum Verkehrswertgutachten ist im Wesentlichen, dass sich das Kurzgutachten auf die reine Wertermittlung beschränkt.

 

Bei dieser verkürzten Immobilienbewertung verzichten wir auf die beim Verkehrswertgutachten erforderliche, umfangreiche Objektbeschreibung. Als Anlagen zur Bewertung fügen wir die auf das Objekt bezogenen Unterlagen bei.

 

Sie ist sinnvoll bei gängigen Immobilien ohne Besonderheiten hinsichtlich rechtlicher Bestandteile. Das sind beispielsweise Rechte an Grundstücken, wie das Wohnungsrecht und ähnliches. Auf eine umfangreiche Recherche von Unterlagen wird bei dem Kurzgutachten verzichtet, soweit das sinnvoll ist.

 

Diese Dienstleistung erbringen wir für unsere Kunden als Sachverständiger Immobilien und Gutachter in Neuss, Kaarst und Meerbusch.

Sachverständiger Immobilien Meerbusch und Gutachter in Neuss und Kaarst

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten ist die preiswerte Alternative zum Verkehrswertgutachten und reicht in den meisten Fällen aus.

Wie ist der Ablauf bei einem Kurzgutachten?

Besprechung | Telefonat

Vorab stellen wir gemeinsam fest, welchen Umfang das Kurzgutachten haben soll und um was für eine Immobilie es sich handelt.

 

Noch vor der gemeinsamen Besichtigung überlassen Sie uns die erforderlichen Unterlagen, wobei wir Ihnen behilflich sind, wenn einzelne Unterlagen nicht vorliegen. Im Rahmen des Kurzgutachtens ist es möglich, auf einzelne Unterlagen zu verzichten, wenn dies sinnvoll erscheint.

Vorort Besichtigung

Im Ortstermin, der üblicherweise, je nach Größe des Objektes 1-2 Stunden in Anspruch nimmt, nehmen wir idealerweise das gesamte Objekt in Augenschein. Wir nehmen Fotos für die Fotodokumentation auf und führen zerstörungsfreie Untersuchungen der Bausubstanz, beispielsweise Messungen der Feuchtewerte im Mauerwerk durch.

Bewertung

Nach dem Sichten aller Unterlagen und dem Ortstermin erstellen wir das Kurzgutachten. Dies entspricht im Wesentlichen vom Umfang her einem Verkehrswertgutachten. Dabei wird auf eine umfangreiche Objektbeschreibung und eine umfangreiche Dokumentation und Anlagen verzichtet.

Übergabe

Nach Fertigstellung des Kurzgutachtens übergeben wir Ihnen die Bewertung in zweifacher Ausfertigung und in gebundener Form. Die Arbeit umfasst in der Regel 25 – 40 DIN A4 Seiten. Die Arbeit umfasst die Besichtigung und Bewertung durch einen DEKRA geprüften und zertifizierten Sachverständigen, die Ermittlung des Verkehrswertes auf Grundlage der einschlägigen Verkehrswertermittlungsrichtlinien nebst aktueller Auskunft zum Bodenrichtwert. Übergebene Unterlagen zur Wohnfläche werden plausibilisiert, wobei ein Aufmaß in der Regel nicht erfolgt.

Wann ist ein Kurzgutachten sinnvoll?

Es reicht aus, um einen fundierten Immobilienwert zu ermitteln. Dabei dient es als Orientierungshilfe, hat eingeschränkte Aussagekraft und eignet sich zur Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises oder für einfache interne Auseinandersetzungen.

 

Wer wissen möchte, welchen Wert seine Immobilie hat, beispielsweise als Grundlage für das Gespräch mit potenziellen Käufern, für den stellt solch ein Kurzgutachten eine günstigere Alternative zum aufwendigen Verkehrswertgutachten dar.

Wann ist das Kurzgutachten nicht geeignet?

Das Kurzgutachten ist für gerichtliche Auseinandersetzungen, zur Vorlage bei Behörden oder Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt in der Regel nicht geeignet. Für diese Zwecke ist meist ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB erforderlich.

Fragen zum Thema Immobilienbewertung?

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

Gerne helfen wir Ihnen schnellstmöglich weiter.

Sachverständiger Immobilien Meerbusch

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